Spenden


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Wie Ihr vielleicht wisst, hat sich das "Bürgerliche Lager" landesweit entschlossen, erstmalig mit der FREIE WÄHLER Landesvereinigung an Landtagswahlen teilzunehmen. Die Prognosen hierfür sind sehr gut, die 5 %-Hürde sollte auf jeden Fall geknackt werden.Wenn der Stimmenanteil am 14. März Richtung 10 % geht, winkt sogar auf Anhieb die Beteiligung an der Landesregierung.


Des Weiteren zeigt sich auch, dass die Menschen mit der Schwarz-Grünen Politik in Baden-Württemberg immer weniger zufrieden sind. Auch ein Abdriften nach rechts (AfD) oder in das rote Lager (SPD) ist nicht gewollt. Hier kommt nun die Partei FREIE WÄHLER ins Spiel.


Da wir erstmalig an Landtagswahlen teilnehmen, haben wir auch keine Wahlkampfkasse. Ich selbst habe für den Wahlkampf eine größere Summe gespendet und würde mich sehr freuen, wenn auch Ihr dafür sorgen könntet, dass die "Bürgerliche Mitte" ihre Stärke ab März nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landesebene einbringen kann.


Bzgl. Eurer Unterstützung für den Landeswahlkampf wären wir für jede Summe dankbar. Bitte vermerkt bei Eurer Spende "WAHLKREIS 50 -Lahr" und gebt mir gleichzeitig eine kurze Nachricht. Somit ist gesichert, dass ein Großteil der Spende hier in der Region eingesetzt wird. Selbstverständlich würde ich mich über jede Kontaktaufnahme im Vorfeld freuen. Da der Wahlkampf jetzt startet, wird das Geld auch jetzt benötigt.

Spenden Info Steuer:


  1. Parteispenden sind steuerlich begünstigt und werden in zwei Schritten berücksichtigt:1.Ihre Spende bis zu 1.650 Euro (Singles) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) wird zur Hälfte direkt von derSteuerschuld abgezogen, also maximal 825 Euro bzw. 1.650 Euro.
    Beispiel: Die alleinstehende Michaela T. spendet insgesamt 2.000 Euro an politische Parteien. Sie macht 1.650 Euro als Steuerermäßigung geltendund zahlt entsprechend 825 Euro –also die Hälfte –weniger an Steuern. Eintragen muss sie das im Mantelbogen unter Sonderausgaben.

  2. Zuwendungen über die 1.650 bzw. 3.300 Euro hinaus können darüber hinaus als Sonderausgabe in der Steuererklärung eingetragen werden –zumindest bis zu einer Höhe von weiteren 1.650 Euro bei Singles und 3.300 Euro bei Verheirateten. Zurück zum Beispiel: Michaela T. kann also noch 350 Euro als Sonderausgabe geltend machen
    (2.000 Euro –1.650 Euro = 350 Euro).


Spenden an politische Parteien sind also für Singles bis zu einer Höhe von insgesamt 3.300 Euro steuerbegünstigt, bei Verheirateten bis 6.600 Euro.

Hier die Kontoverbindung für eine Spende:

FREIE WÄHLER Landesvereinigung

IBAN: DE69 6606 1724 0031 6333 03

Volksbank Weingarten Stutensee

Verwendungszweck: WAHLKREIS 50


Selbstverständlich wird Ihnen nach Eingang eine entsprechende Spendenbescheinigung zugehen.


Alternativ:


Direkt-Spende über Paypal-Pool

(ohne Spendenbescheinigung)

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